Wann genau ist man berufsunfähig?

Als Berufsunfähigkeit bezeichnet man Menschen, die aufgrund von Invalidität, Krankheit oder Verletzungen nicht befähigt sind, ihrer eigentlichen Arbeit nachzugehen. Dabei muss aber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, dass dem auch in der Tat so ist. Berufsunfähige Menschen dürfen aber lediglich ihrem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen, was aber auch bedeutet, dass alle Tätigkeiten, die ihren neuen körperlichen oder geistigen Möglichkeiten entsprechen davon nicht betroffen sind. Lediglich Arbeiten, die seiner bisherigen entsprechen oder auch den selben körperlichen Aufwand erfordern, sind davon ausgenommen.
Im deutschen Gesetzt wird es so beschrieben, dass jene Menschen als berufsunfähig gelten, die in ihrer Erwerbsfähigkeit durch Krankheit, Verletzungen oder auch seelischen Schäden im Vergleich zu „gesunden“ Menschen so drastisch gesunken sind, dass sie weniger als 6 Stunden arbeiten können.

Man kann sich natürlich auch versichern lassen, um seine Finanzen auch im Notfall halbwegs gesichert zu wissen. Interessant zu bemerken ist, dass es einige Tätigkeiten gibt, die häufiger von dem Aufkommen einer Berufsunfähigkeit betroffen sind, als andere. Dazu zählen Hilfsarbeiter, Sozialarbeiter und Maurer. Eine besondere Häufigkeit kann man auch bei Krankenpflegern und Schlachtern feststellen. Sieht man sich diese Berufe einmal genauer an, so stellt man doch eine gewisse Tendenz fest. Gerade bei Pflegeberufen liegt die Rate recht hoch. Scheinbar ist die psychische Belastung beim Ausführen dieser Tätigkeiten besonders hoch, sodass man auf längere Sicht einfach irgendwann die Grenze setzen muss. Auf der anderen Seite stehen dann noch die „einfachen“ Schwerarbeiten auf der Liste. Maurer, Bauarbeiter und Co. werden wahrscheinlich weniger aufgrund von psychischer Belastung berufsunfähig werden, aber dafür eher durch körperliche Schäden.

Abschließend ist noch einmal ganz ausdrücklich zu erwähnen, dass die Berufsunfähigkeit nicht automatisch eine Erwerbsunfähigkeit darstellt. Jemand der nämlich als erwerbsunfähig gilt, darf überhaupt keiner Tätigkeit nachgehen. Dies liegt hier im Gegensatz zur Unfähigkeit, die bisherige Arbeit auch weiterhin ausüben zu können.

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