Kreditformen
Bei Krediten unterscheidet man zwischen verschiedenen Formen – in erster Linie zwischen Bank- und Privatkrediten. Bei Privatkrediten verleihen Privatpersonen Geld, das ihnen dann bis zur endgültigen Rückzahlung “fehlt”. Für diesen Ausfall verlangen sie Zinsen. Das tun Banken bei der Vergabe von Krediten zwar ebenfalls, aber eigentlich müssten sie das nicht, denn sie tauschen die Forderung bei der Zentralbank gegen Bargeld ein. Die Liquidität der Banken leidet also nicht bei der Kreditvergabe – man nennt das Geldschöpfung. Die üblichste Form von Krediten ist das Darlehen. Daran geknüpft ist eine Tilgungsvereinbarung, beispielsweise ein Ratenzahlungsplan mit Zinsen. An die sollte man sich halten, denn ein solcher Kreditvertrag kann gekündigt werden – und dann muss der Kredit samt Zinsen auf einen Schlag zurückgezahlt werden.
Bei Krediten, die privaten Personen gewährt werden, gelten bestimmte Bedingungen, etwa die Ausweisung eines effektiven Jahreszinses, damit der Kunde die Konditionen verschiedener Anbieter besser miteinander vergleichen kann. Zur Aufnahme eines Kredites muss man volljährig sein. Zudem prüfen die Banken die Bonität des potentiellen Kreditnehmers. Folgende Kredite gibt es für Privatkunden:
- Anschaffungskredite (gebunden an einen bestimmten Verwendungszweck, z. B. dem Kauf eines Autos)
- Verfügungskredite (ihre Höhe basiert meist auf regelmäßigen Zahlungseingängen auf dem Konto)
- Avalkredite (für Bürgschaften für Mieten, Anzahlungen, etc.)
- verschiedene Arten von Finanzierungen (z. B. Bau- oder Vorfinanzierungen)
Bei Krediten für gewerbliche, also Geschäftskunden gibt es Formen, z. B.:
- Kredite zur Investition in Anlagevermögen
- Kredite zur Vorfinanzierung von Waren
- Schuldschein-Darlehen
- Betriebsmittelkredite zur Investition in Umlaufvermögen
Zudem können Banken untereinander Kredite vereinbaren, die so genannten Interbankengeschäfte. Es gibt sie z. B. für internationale Aktivitäten oder für den Wertpapierhandel.
Zu guter Letzt gibt es Kredite für Staat, Länder und Kommunen.