Wann genau ist man berufsunfähig?
Dienstag, Februar 17th, 2009Als Berufsunfähigkeit bezeichnet man Menschen, die aufgrund von Invalidität, Krankheit oder Verletzungen nicht befähigt sind, ihrer eigentlichen Arbeit nachzugehen. Dabei muss aber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, dass dem auch in der Tat so ist. Berufsunfähige Menschen dürfen aber lediglich ihrem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen, was aber auch bedeutet, dass alle Tätigkeiten, die ihren neuen körperlichen oder geistigen Möglichkeiten entsprechen davon nicht betroffen sind. Lediglich Arbeiten, die seiner bisherigen entsprechen oder auch den selben körperlichen Aufwand erfordern, sind davon ausgenommen. Im deutschen Gesetzt wird es so beschrieben, dass jene Menschen als berufsunfähig gelten, die in ihrer Erwerbsfähigkeit durch Krankheit, Verletzungen oder auch seelischen Schäden im Vergleich zu „gesunden“ Menschen so drastisch gesunken sind, dass sie weniger als 6 Stunden arbeiten können. weiterlesen »